• Immobiliengutachten Siegburg

    Als Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke, bin ich für meine Kunden in Siegburg und dem gesamten Rhein-Sieg-Kreis tätig. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie kann Risiken bergen, ich helfen Ihnen gerne.

  • Immobiliengutachen Köln

    In einer Stadt mit stetig steigenden Grundstückspreisen wie die Stadt Köln, ist es für Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zunehmend schwerer geworden den Wert ihrer Liegenschaft zu bestimmen.

  • Immobiliengutachten Bonn

    Die stetig steigende Nachfrage nach Immobilien, lässt auch auf dem Bonner Immobilienmarkt die Grundstückspreis rapide ansteigen. Mit einem Verkehrswertgutachten erhalten Sie eine genau Angabe über den aktuellen Wert Ihrer Liegenschaft.

  • Wohnflächenberechung

    Für meine Kunden erstelle ich Wohnflächenberechnungen gemäß der aktuellen Wohnflächenverordnung (WoFlV)

  • Energieausweis gemäß EnEV 2014

    Der Energieausweis gibt Auskunft über die Effizienzklasse eines Gebäudes. Seit dem Inkrafttreten der Energieeinsparungsverordnung im Jahre 2014, ist für Verkäufer und Vermieter die Vorlage eines Energieausweises der gemäße der EnEV 2014 ausgestellt wurde Pflicht.

Immobilienbewertung

Auf dieser Seite möchte ich Ihnen meine tägliche Arbeit ein stückweit nähre bringen. Jede Immobilie hat ihre Besonderheiten die bei der Bewertung des Marktwerts von äußerster Wichtigkeit sind.

Kein Grundstück ist wie das andere, somit können der Marktwert auch benachbarter Grundstücke erheblich voneinander abweichen.

Grundsätzlich ist der Wert vom Entwicklungszustand gemäß § 5 ImmoWertV und der weiteren Grundstücksmerkmale gemäß § 6 ImmoWertV abhängig.


Bodenwertgutachten

Der Bodenwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks wird vorrangig im Vergleichswertverfahren ermittelt. Hierzu können eine ausreichende Anzahl an Vergleichswerten (Kaufpreisen) oder geeignete Bodenrichtwerte für die Wertermittlung herangezogen werden.

Besonders zu berücksichtigen ist der Entwicklungszustand eines Grundstücks, hierbei ist die Gesamtheit der den Verkehrswert beeinflussenden rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks ausschlaggebend.

Die Ermittlung des Bodenwert erfolgt gemäß § 196 BauGB; §§ 15 bis 16 ImmoWertV.


Kurzgutachten

Wie der Begriff 'Kurzgutachten' bereits aussagt, handelt es sich bei einem Kurzgutachten um eine verkürzte Gutachtensform. Bei einem Kurzgutachten wird bewusst auf wesentliche Elemente eines 'Verkehrswertgutachtens' verzichtet.

Die Verfahrenswahlen für die Ermittlung der Marktwerts (Verkehrswert) die dem Kurzgutachten zugrunde liegen, sind mit denen eines Verkehrswertgutachtens identisch.

Die Erstellung von Kurzgutachten erflogt in Anlehnung an § 194 BauGB.


Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Die Erstellung von Verkehrswertgutachten erfolgt gemäß § 194 BauGB. Der Verkehrswert wird gemäß den in §§ 15 bis 23 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bestimmten Wertermittlungsverfahren ermittelt.


Zweck des Gutachtens

Ein Gutachten soll den Verkehrswert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zum einem bestimmten Stichtag darstellen. 

Die Beweggründe warum sich meine Kunden ein Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie erstellen lassen, sind privatrechtlicher und öffentlich rechtlicher Natur.

Ob eine vollständiges Verkehrswertgutachten oder ein Kurzgutachten zweckdienlich ist, hängt somit auch davon ab welchem Zweck das Gutachten dienen soll.


Lohmar

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